Ob Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Begehungen, Sitzungen, Gefährdungsbeurteilungen, persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter,

oder auch das Herstellen von Schutzmaßnahmen; das Management und die Durchführung von Arbeitsschutz im Unternehmen ist umfangreich.

In erster Linie besitzt der Arbeitsschutz die Aufgabe, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer unmittelbar zu schützen.

Aber Arbeitsschutz ist auch Schutz Ihrer Arbeitsmittel und Infrastruktur.

Dabei hat der Arbeitsschutz präventiv zu sein! Gefährdungen zu erkenne, ehe sie entstehen.

Wie wir Sie unterstützen können?

Uwe Rossow übernimmt für Sie als überbetrieblicher Dienst die Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz mit folgenden Aufgabenfeldern:
1.        Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
2.        Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
3.        Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
4.        Untersuchung von  Ereignissen
5.        Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
6.        Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
7.        Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
8.        Reorganisation und Neuaufbau