Brandschutz ist integraler Bestandteil der Arbeitssicherheit.
Brandschutz umfasst:
- den vorbereitenden Brandschutz (Gebäude)
- die Verhinderung von Entstehungsbränden
- die präventive Planung von Löschmaßnahmen
- das Festlegen von Rettungsmöglichkeiten
- Ausbildung von betrieblichen Hilfskräften (Brand- und Evakuierungshelfer)
- Überwachung des betrieblichen Löschgerätes
Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.
Wir koordinieren und setzen die rechtlichen Forderungen für Sie um.